Teilnahmebedingungen
Anmeldung bitte rechtzeitig:
Haben Sie sich zur Teilnahme entschlossen, ist die Anmeldung telefonisch oder schriftlich möglich. Dazu geben Sie bitte Kurs-Nr., Ihren Namen, Ihre Wohnadresse sowie Ihre Telefonnummer an.
Die Anmeldung für alle im Programmheft enthaltenen Kursangebote ist im Vorfeld der angegebenen Beginntermine möglich. Der Anmeldezeitraum endet in der Regel für ein terminiertes Kursangebot fünf Tage vor Kursbeginn. Sollten Sie nach Verstreichen dieses Termines noch in einen bestimmten Kurs wollen, empfehlen wir, sich bei der KVHS nach freien Plätzen zu erkundigen. Der Zugang in diesem Falle ist dann aber nur möglich, wenn der zuständige Mitarbeiter der KVHS dem Eintritt zustimmt. Sollten Sie für einen bestimmten Kurs nicht berücksichtigt werden können, haben Sie die Möglichkeit sich für den nächsten Kurs vormerken zu lassen. Diese Anmeldung gilt dann in der Regel bis zum Semesterende. Danach sollten Sie sich erneut anmelden.
Für Kurse, bei denen kein genauer Beginntermin angegeben ist, können laufend Anmeldungen erfolgen. Wenn hier die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht ist, werden alle Anmelder/innen über den
Kurstermin informiert. Dies erfolgt mindestens 10 Tage vor Kursbeginn.
Sie sollten sich bei der Anmeldung nach der bisherigen Anmelderzahl erkundigen. Sie erfahren dabei, wie stark Ihr gewünschter Kurs nachgefragt ist. In Fällen besonderer Nachfrage ist die KVHS bemüht, mehrere Durchgänge des gleichen Kurses zeitnah durchzuführen.
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Bestätigung und Einladung:
Ist für einen Kurs die erforderliche Mindestzahl von Kursteilnehmern erreicht, erhalten Sie etwa 10 Tage vor Kursbeginn von der KVHS eine schriftliche Zusage und gleichzeitig die Einladung zum Kurs. Dies schließt nicht aus, dass spätere Anmeldungen auch noch berücksichtigt werden können. Zusage und Einladung können in Einzelfällen auch mündlich erfolgen. Die Einladung übermittelt Ihnen genaue Informationen zum Zeitpunkt des Kursbeginnes, zum Kursort, zum Kursleiter, zu den Gebühren.
Ist die Anzahl von Anmeldungen für einen Kurs nicht ausreichend, um ihn zu eröffnen, erfolgt keine Kurseinladung durch die KVHS. Dies gilt auch für Kurse mit angegebenen Beginnterminen. Die KVHS ist aber in diesen Fällen bemüht, alle Anmelder bis drei Tage vor Kursbeginn telefonisch oder anders zu informieren.
Andererseits bittet die KVHS darum, dass Anmelder/innen sich ihrerseits nach dem Kursbeginn bei Verzögerungen erkundigen.
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Zahlungsverpflichtung:
Die Zahlungsverpflichtung beginnt in voller Höhe mit der Teilnahme an der 1. Kursveranstaltung. Hier erfolgt auch Ihre Einschreibung in die Teilnehmerliste. Verbindlich angemeldete Kursteilnehmer/innen sind bei Nichterscheinen zum/zur Kurs/Veranstaltung zur Zahlung einer Gebühr in Höhe von 50 % der Kursgebühr verpflichtet.
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Gebühren:
Die Höhe der Gebühren für Veranstaltungen und Kurse ergibt sich aus der Gebührensatzung der KVHS. Änderungen innerhalb des Programmzeitraumes sind laut Satzung möglich. Für Veranstaltungen über drei Stunden erhalten Sie zur Gebührenzahlung einen Gebührenbescheid. Bei Veranstaltungen bis zu drei Stunden werden Gebühren in bar erhoben. Rückzahlungsansprüche erlöschen mit dem jeweiligen Kursende.
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Gebührenermäßigung:
Die Gebührensatzung der KVHS ermöglicht aus sozialen Gründen und auf formlosen schriftlichen Antrag bis zur zweiten Kursveranstaltung Gebührenermäßigung. Zum Antrag sind die erforderlichen Nachweise beizubringen. Der Ermäßigungsantrag muss bis zur zweiten Kursveranstaltung durch den/die Kursteilnehmer/in gestellt werden. Gebührenermäßigungen können Personen außerhalb des schulpflichtigen Alters erhalten, wenn ihre Einkünfte und Bezüge, bei Arbeitnehmern der Nettolohn, 767,00 € nicht übersteigt. Die Ermäßigungshöhe richtet sich von 10 % 50 % nach Einkommenshöhe in Stufen. Schüler und Auszubildende erhalten nach Antrag 10 % Ermäßigung, soweit sie noch im schulpflichtigen Alter sind. Eltern, Alleinerziehende und Personenberechtigte, die mit mindestens zwei Kindern bis 16 Jahren am selben Kurs teilnehmen, können für jedes Kind 25 % Ermäßigung erhalten.
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Kursdauer und Teilnehmerzahl:
Die Dauer einer Kursstunde/Veranstaltungsstunde beträgt 45 Minuten. Da die angebotenen Kurse unterschiedliche Länge haben, bitten wir Sie sich im Katalog darüber zu informieren. Kursteilnehmer und Kursleiter können bei Erfordernis im gewissen Rahmen gemeinsam über die Kursdauer entscheiden. Alle Lehrveranstaltungen können bei einer Teilnehmerzahl von unter 10 Personen nicht begonnen werden. Um die Förderfähigkeit einiger Kurse durch das Kultusministerium Mecklenburg/Vorpommern zu erreichen, sind möglichst 10 Teilnehmer erforderlich. Auf Wunsch können Kurse auch mit weniger als 10 Teilnehmern beginnen, wenn anteilig erhöhte Gebühren gezahlt werden. Schulabschlusskurse im Haupt- und Realschulbereich können mit mindestens 8 Teilnehmern begonnen werden, Elementarbildungskurse mit 5.
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Kurstage:
Die Kurstage sind bei vielen Kursen zusammen mit dem Beginntermin fixiert. Viele Faktoren haben Einfluss. Wir bitten um Verständnis für diese Festlegungen. Bei Kursen ohne festen Beginntermin wird der Kurstag nach erreichter Mindestkursteilnehmerzahl in Abstimmung mit dem Kursleiter festgelegt und Ihnen vorgeschlagen. Wir bitten Sie in diesen Fällen in der Regel unserem Vorschlag zu folgen. In Einzelfällen ist in Absprache mit dem Kursleiter, der KVHS und den übrigen Kursteilnehmern eine Änderung des Kurstages möglich.
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Garderobe und Wertsachen:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Garderobe an den dafür vorbereiteten Stellen abzulegen. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Da die Kreisvolkshochschule mit ihren Veranstaltungen oft Gast ist, gelten die dortigen Bestimmungen der Hausordnung.
Wir bitten dafür um Verständnis, dass Rauchen in den Unterrichtsräumen, auf den Treppen und Fluren nicht gestattet ist.
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Übrigens:
Die Kreisvolkshochschule sucht ständig neue Kursleiter für alle Fachbereiche. Bedingt durch den ausgeübten oder früher erlernten Beruf oder die intensive Betreibung privater Hobbys, sind viele Menschen Spezialisten in einem bestimmten Lebensbereich. Überlegen Sie einmal, ob Sie Ihre erworbenen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse nicht auch anderen Menschen zur Verfügung stellen wollen. Die KVHS bietet Ihnen hierzu die Möglichkeit. Um als Kursleiter/in in der Volkshochschule tätig zu werden, brauchen Sie nicht unbedingt ein Lehrerexamen nachzuweisen. Die oben genannte Voraussetzung genügt zunächst. Bei Einstieg in das Unterrichten von Erwachsenen wird Ihnen die KVHS mit Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb unsere Bitte: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie als Kursleiter/in bei der VHS tätig werden wollen. Oder ermutigen Sie Freunde, sich bei uns zu melden.
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