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VHS ab 50 - aktiv in die zweite Lebenshälfte

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Allgemeine Hinweise

Das sollten Sie unbedingt vor dem Kursbesuch beachten!

Informationen und Beratung:
Vor Anmeldung für eine Veranstaltung oder einen Kurs, besonders bei Prüfungskursen, empfehlen wir, Informationen dazu in der Kreisvolkshochschule einzuholen. Das ist im persönlichen Gespräch während der Sprechzeiten oder auch telefonisch möglich. Für längere persönliche Gespräche sollte mit dem betreffenden Mitarbeiter ein Termin vereinbart werden. Sprechzeiten der KVHS in Grevesmühlen und in Gadebusch:

Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr sowie 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr sowie 13.00 - 18.00 Uhr

In den Außenstellen der KVHS sind keine Sprechzeiten eingerichtet. Dort bitte direkt an die Außenstellenleiter/in wenden. Sollte dort keine Klärung Ihres Anliegens möglich sein, bitte die Arbeitsstellen in Grevesmühlen oder Gadebusch anrufen. Im Übrigen möchte die KVHS dazu ermuntern, bei Anmeldungen oder Beratungen Ihre Meinungen zum Kursprogramm zu äußern oder weiterführende Programmwünsche aller Art einzubringen. Nutzen Sie dazu auch die Anmeldekarten. Wenn Sie jemandem einen Kurs schenken wollen, dann bestellen Sie dafür einen Gutschein bei uns.


Wir sind an Ihrer Meinung interessiert
Die KVHS Nordwestmecklenburg ist ständig daran interessiert, Meinungen und Einschätzungen von Teilnehmern und Teilnehmerinnen über Kurse und Veranstaltungen aktuell zu erhalten. Dazu haben wir extra einen Informationskanal über das Internet geschaffen. Unter der Adresse: www.vhs-nwm.de finden Sie in der Rubrik „Aktuelle Informationen“ einen Link zur „Kursbewertung an der KVHS“. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Fragebogen im Internet rege in Anspruch nehmen.


Anmeldung bitte rechtzeitig
Haben Sie sich zur Teilnahme entschlossen, bitten wir Sie um eine schriftliche Anmeldung. Dazu geben Sie bitte Kurs.-Nr., Ihren Namen, Ihre Wohnadresse sowie Ihre Telefonnummer an. Sie können auch die im Programmheft enthaltenen oder in den Ämtern ausliegenden Anmeldekarten benutzen.

Für Kurse, bei denen kein genauer Beginntermin angegeben ist, können laufend Anmeldungen erfolgen. Wenn hier die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht ist, werden alle Anmelder/innen über den Kurstermin informiert. Dies erfolgt mindestens 14 Tage vor Kursbeginn.

Die Zusendung der Einladung erfolgt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn. Sie können Ihre Anmeldung bis 8 Tage vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber der Kreisvolkshochschule, Fritz-Reuter-Straße 15, 19205 Gadebusch, oder der Arbeitsstelle der KVHS, Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen, widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist sind Sie für den Kurs verbindlich angemeldet. Bei späterer Abmeldung muss die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe bezahlt werden. Abmeldungen bei den Kursleitern/innen sind unwirksam.

Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der von der Kreisvolkshochschule geplanten Kurse und Veranstaltungen entsteht durch die Anmeldung nicht.


Gebühren
Mit der schriftlichen Anmeldung zur Veranstaltung entsteht zwischen der KVHS und dem/der Teilnehmer/in ein Vertrag, der zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Die Gebühr wird mit der Übersendung des Gebührenbescheides innerhalb von zwei Wochen fällig. Gebühren für Einzelveranstaltungen, Exkursionen und Vorträge werden von der KVHS in bar kassiert. Ermäßigung von Gebühren Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen kann nach einem schriftlichen Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 % gewährt werden. Ermäßigungsberechtigt sind:

a) ALG II-Empfänger/innen
b) Schüler/innen
c) Studenten/innen
d) Auszubildende
e) Teilnehmer/innen am FÖJ/FSJ
f) Zivildienstleistende

Von der Gebührenermäßigung ausgenommen sind Exkursionen, Studienfahrten, Sprachreisen, langfristig berufsbildende Maßnahmen, Schulabschlusskurse, ESF-Kurse sowie Kurse und Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmergebühr weniger als 30,00 Euro beträgt. Anträge auf Gebührenermäßigung sind bis zur 1. Kursveranstaltung zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie:
Gemäß § 2 der Gebührensatzung der KVHS werden zusätzlich zu den Kursgebühren folgende Gebühren erhoben:

Gebühren
Einschreibgebühr:1,50 €
Teilnahmebescheinigung:
(insbesondere für Kurse aus den Bereichen Arbeit/Beruf sowie Sprachen)
2,00 €

 
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