Teilnahmebedingungen
Anmeldung bitte rechtzeitig:
Ein/e Teilnehmer/in gilt als verbindlich angemeldet, wenn er/sie sich bei der KVHS schriftlich unter Angabe der Kursnummer, des Namens, der Wohnanschrift und der Telefonnummer für eine Veranstaltung gemeldet hat. Minderjährige sind über die Erziehungsberechtigten anzumelden. Die Zusendung der Einladungen erfolgt in der Regel 14 Tage vor Kursbeginn.
Teilnehmer/innen können ihre Anmeldung bis 8 Tage vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber der Kreisvolkshochschule, Fritz-Reuter-Straße 15, 19205 Gadebusch, oder in der Arbeitsstelle der KVHS, Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen, widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist sind die Teilnehmer/innen für den Kurs verbindlich angemeldet.
Bestätigung und Einladung:
Ist für einen Kurs die erforderliche Mindestzahl von Kursteilnehmern erreicht, erhalten Sie etwa 10 Tage vor Kursbeginn von der KVHS eine schriftliche Zusage und gleichzeitig die Einladung zum Kurs. Dies schließt nicht aus, dass spätere Anmeldungen auch noch berücksichtigt werden können. Zusage und Einladung können in Einzelfällen auch mündlich erfolgen. Die Einladung übermittelt Ihnen genaue Informationen zum Zeitpunkt des Kursbeginnes, zum Kursort, zum Kursleiter, zu den Gebühren.
Ist die Anzahl von Anmeldungen für einen Kurs nicht ausreichend, um ihn zu eröffnen, erfolgt keine Kurseinladung durch die KVHS. Dies gilt auch für Kurse mit angegebenen Beginnterminen. Die KVHS ist aber in diesen Fällen bemüht, alle Anmelder bis drei Tage vor Kursbeginn telefonisch oder anders zu informieren.
Andererseits bittet die KVHS darum, dass Anmelder/innen sich ihrerseits nach dem Kursbeginn bei Verzögerungen erkundigen.
Zahlungsverpflichtung:
Mit der schriftlichen Anmeldung zur Veranstaltung entsteht zwischen der KVHS und dem/der Teilnehmer/in ein Vertrag, der zur Zahlung der Gebühr verpflichtet.
Die Gebühr wird mit der übersendung des Gebührenbescheides innerhalb von zwei Wochen fällig. Die Gebührenschuld erlischt, wenn der/die Teilnehmer/in sich schriftlich spätestens 8 Tage vor der ersten Kursstunde bei der KVHS abmeldet. Abmeldungen bei den Kursleitern/innen sind unwirksam. Bei späterer Abmeldung muss die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe bezahlt werden.
Gebühren:
Die Höhe der Gebühren für Veranstaltungen und Kurse ergibt sich aus der Gebührensatzung der KVHS.
Gebührenermäßigung:
Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen kann nach einem schriftlichen Antrag und nach Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Gebührenermäßigung in Höhe von 20 % gewährt werden.
Anträge auf Gebührenermäßigung sind bis zur 1. Kursveranstaltung zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht berücksichtigt werden.
Ermäßigungsberechtigt sind:
- Arbeitslosengeldempfänger (ALG I und ALG II)
- Schüler/innen
- Studenten/innen
- Auszubildende
- Teilnehmer/innen im Freiwillen ökologischen Jahr (FÖJ)/Freiwilligen Sozialem Jahr (FSJ)
- Zivildienstleistende
Von der Gebührenermäßigung ausgenommen sind Exkursionen, Studienfahrten, Sprachreisen, langfristig berufsbildende Maßnahmen, Schulabschlusskurse, ESF-Kurse sowie Kurse und Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmergebühr weniger als 30,00 € beträgt.
Teilnehmerzahl:
Kurse und Veranstaltungen der KVHS finden grundsätzlich nur statt, wenn die entsprechend der allgemeinen Weiterbildungsförderung festgelegte Mindestzahl von zehn (10) Teilnehmern/innen erreicht ist. Kostendeckende Kurse können unter der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden.
Wird bei einem Kurs die festgelegte Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, so kann, wenn der Kurs mit Zustimmung und auf Wunsch der Kursteilnehmer/innen dennoch durchgeführt wird, eine Umlage im Rahmen der Differenz zur Mindestteilnehmerzahl erhoben werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der von der KVHS geplanten Kurse und Veranstaltungen entsteht durch die Anmeldung nicht.
Kurstage:
Die Kurstage sind bei vielen Kursen zusammen mit dem Beginntermin fixiert. Viele Faktoren haben Einfluss. Wir bitten um Verständnis für diese Festlegungen. Bei Kursen ohne festen Beginntermin wird der Kurstag nach erreichter Mindestkursteilnehmerzahl in Abstimmung mit dem Kursleiter festgelegt und Ihnen vorgeschlagen. Wir bitten Sie in diesen Fällen in der Regel unserem Vorschlag zu folgen. In Einzelfällen ist in Absprache mit dem Kursleiter, der KVHS und den übrigen Kursteilnehmern eine Änderung des Kurstages möglich.
Garderobe und Wertsachen:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Garderobe an den dafür vorbereiteten Stellen abzulegen. Für mitgebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Da die Kreisvolkshochschule mit ihren Veranstaltungen oft Gast ist, gelten die dortigen Bestimmungen der Hausordnung.
Wir bitten dafür um Verständnis, dass Rauchen in den Unterrichtsräumen, auf den Treppen und Fluren nicht gestattet ist.
Übrigens:
Die Kreisvolkshochschule sucht ständig neue Kursleiter für alle Fachbereiche. Bedingt durch den ausgeübten oder früher erlernten Beruf oder die intensive Betreibung privater Hobbys, sind viele Menschen Spezialisten in einem bestimmten Lebensbereich. Überlegen Sie einmal, ob Sie Ihre erworbenen Fähigkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse nicht auch anderen Menschen zur Verfügung stellen wollen. Die KVHS bietet Ihnen hierzu die Möglichkeit. Um als Kursleiter/in in der Volkshochschule tätig zu werden, brauchen Sie nicht unbedingt ein Lehrerexamen nachzuweisen. Die oben genannte Voraussetzung genügt zunächst. Bei Einstieg in das Unterrichten von Erwachsenen wird Ihnen die KVHS mit Rat und Tat zur Seite stehen. Deshalb unsere Bitte: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie als Kursleiter/in bei der VHS tätig werden wollen. Oder ermutigen Sie Freunde, sich bei uns zu melden.